Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vollständige AGB der Rheinweg GmbH für alle Reiseleistungen gemäß deutschem Reiserecht.
Präambel
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Rheinweg GmbH, Friedrichstraße 48, 10117 Berlin (nachfolgend "Rheinweg", "Reiseveranstalter" oder "wir") gelten für alle zwischen Rheinweg und dem Reisenden (nachfolgend "Kunde" oder "Reisender") geschlossenen Reiseverträge im Sinne der §§ 651a ff. BGB. Rheinweg ist ein offiziell zugelassener, von der Regierung anerkannter Reiseveranstalter und Mitglied des Deutschen ReiseVerbands (DRV) e.V. Die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag bestimmen sich nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere den §§ 651a bis 651y BGB sowie der EU-Pauschalreiserichtlinie 2015/2302.
§ 1 Vertragsabschluss und Buchung
1.1 Buchungsvorgang
Die Buchung kann schriftlich, elektronisch (E-Mail, Kontaktformular), telefonisch oder persönlich in unseren Büroräumen erfolgen. Mit der Buchung bietet der Reisende den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Buchung des Kunden bindet ihn für sich und alle mitreisenden Personen, für die er die Buchung vornimmt und für deren Vertragspflichten er wie für eigene Verpflichtungen einzustehen hat.
1.2 Zustandekommen des Vertrages
Der Reisevertrag kommt mit der Buchungsbestätigung durch Rheinweg zustande. Die Buchungsbestätigung erfolgt schriftlich oder elektronisch. Rheinweg ist berechtigt, eine Buchung ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn die gewünschten Leistungen nicht verfügbar sind. In diesem Fall wird die etwaig geleistete Anzahlung unverzüglich zurückerstattet.
1.3 Inhalt des Reisevertrages
Vertragsgegenstand sind die in der Buchungsbestätigung genannten Reiseleistungen einschließlich der dort beschriebenen Einzelleistungen. Die Beschreibungen auf unserer Website dienen der allgemeinen Information und stellen kein verbindliches Angebot dar, sofern nicht ausdrücklich als solches bezeichnet.
1.4 Minderjährige Reisende
Reisende unter 18 Jahren müssen bei der Buchung die schriftliche Einwilligung eines Erziehungsberechtigten vorlegen. Rheinweg ist berechtigt, die Buchung abzulehnen, wenn diese Voraussetzung nicht erfüllt ist.
1.5 Vollständigkeit der Angaben
Der Reisende ist verpflichtet, alle für die Reise erforderlichen persönlichen Daten vollständig und korrekt anzugeben, insbesondere Name (wie im Ausweis), Geburtsdatum und Kontaktdaten. Rheinweg haftet nicht für Schäden, die aus falschen oder unvollständigen Angaben entstehen.
§ 2 Reisepreis und Zahlungsbedingungen
2.1 Reisepreis
Der Reisepreis ergibt sich aus der Buchungsbestätigung. Er umfasst alle in der Buchungsbestätigung ausdrücklich genannten Leistungen. Nicht im Reisepreis enthaltene Leistungen (z.B. Reiseversicherungen, persönliche Ausgaben, Trinkgelder) sind gesondert ausgewiesen oder werden dem Reisenden vor Buchungsabschluss mitgeteilt.
2.2 Preiserhöhungen
Nach Vertragsabschluss kann Rheinweg den vereinbarten Reisepreis erhöhen, wenn sich die Kosten für Beförderungsleistungen (insbesondere Treibstoffkosten), Abgaben für bestimmte Leistungen (Hafen-, Flug- oder andere Gebühren) oder Wechselkurse für die betreffende Reise erhöhen. Eine Preiserhöhung ist nur zulässig, wenn Rheinweg den Reisenden hierüber spätestens 20 Tage vor Reisebeginn informiert und die Berechnung der Preiserhöhung transparent darlegt. Eine Preiserhöhung von mehr als 8 % berechtigt den Reisenden zur kostenlosen Stornierung des Vertrages.
2.3 Zahlungsbedingungen
Bei Buchungsabschluss ist eine Anzahlung von 25 % des Reisepreises fällig. Der Restzahlungsbetrag ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn zur Zahlung fällig. Bei Buchungen innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort fällig. Die Reiseunterlagen werden nach Eingang der vollständigen Zahlung übersandt.
2.4 Zahlungsverzug
Kommt der Reisende mit der Zahlung in Verzug, ist Rheinweg nach erfolgloser Mahnung berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten und die vereinbarten Stornogebühren geltend zu machen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen nach dem gesetzlich gültigen Zinssatz in Rechnung gestellt.
2.5 Zahlungsmethoden
Die Zahlung kann per Banküberweisung, Kreditkarte (Visa, Mastercard) oder anderen vereinbarten Zahlungsmitteln erfolgen. Etwaige Transaktionsgebühren gehen zu Lasten des Kunden, sofern diese nicht im Reisepreis enthalten sind.
§ 3 Reiseleistungen und Leistungserbringung
3.1 Umfang der Reiseleistungen
Rheinweg erbringt die in der Buchungsbestätigung genannten Reiseleistungen in der dort beschriebenen Art und Qualität. Änderungen gegenüber dem Inhalt der Buchungsbestätigung sind nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zulässig.
3.2 Hotelkategorien und Unterkünfte
Die Angaben zu Hotelkategorien und Unterkünften basieren auf den offiziellen Klassifizierungen der jeweiligen Länder. Diese können von der üblichen deutschen Bewertung abweichen. Die für die Reise gebuchten Unterkünfte werden in der Buchungsbestätigung spezifiziert.
3.3 Mahlzeiten und Verpflegung
Art und Umfang der im Reisepreis enthaltenen Verpflegung ergeben sich aus der Buchungsbestätigung. Sofern keine Verpflegung ausdrücklich inkludiert ist, gehen Kosten für Mahlzeiten und Getränke zu Lasten des Reisenden.
3.4 Reiseführer und Begleitung
Falls ein Reiseführer oder eine persönliche Reisebegleitung vereinbart wurde, wird dies ausdrücklich in der Buchungsbestätigung aufgeführt. Art, Qualifikation und Sprache der Reiseführung sind dem jeweiligen Reiseprogramm zu entnehmen.
3.5 Transport und Transfers
Die im Reisepreis enthaltenen Transportleistungen (Privattransfers, Schiffsfahrten etc.) sind in der Buchungsbestätigung spezifiziert. Flugleistungen werden, sofern vereinbart, über zugelassene Luftfahrtunternehmen erbracht und unterliegen deren Beförderungsbedingungen.
§ 4 Leistungsänderungen vor Reisebeginn
4.1 Geringfügige Änderungen
Rheinweg behält sich das Recht vor, vor Antritt der Reise einzelne Reiseleistungen gegenüber dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages zu ändern, sofern diese Änderungen geringfügig sind und die Gesamtkonzeption der Reise nicht beeinflussen. Über solche Änderungen wird der Reisende unverzüglich informiert.
4.2 Wesentliche Änderungen
Bei wesentlichen Änderungen ist Rheinweg verpflichtet, den Reisenden unverzüglich klar und verständlich auf einem dauerhaften Datenträger zu informieren. Der Reisende hat in diesem Fall das Recht, entweder die Änderungen anzunehmen oder den Reisevertrag kostenlos zu stornieren. Teilt der Reisende Rheinweg nicht innerhalb der gesetzten Frist seine Entscheidung mit, gilt die Reisevertragsänderung als angenommen.
4.3 Ersatzprogramm
Bei einer wesentlichen Änderung ist Rheinweg berechtigt, dem Reisenden eine Ersatzreise anzubieten. Die Ersatzreise muss mindestens gleichwertig sein. Der Reisende kann diese Ersatzreise ablehnen und vom Reisevertrag zurücktreten.
§ 5 Rücktritt durch den Reisenden (Stornierung)
5.1 Rücktrittsrecht
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich (Brief oder E-Mail) an Rheinweg zu erklären. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Rheinweg.
5.2 Stornogebühren
Bei einem Rücktritt erhebt Rheinweg folgende Entschädigungen:
- Bis 61 Tage vor Reisebeginn: 25 % des Reisepreises (entspricht der Anzahlung)
- 60 bis 45 Tage vor Reisebeginn: 35 % des Reisepreises
- 44 bis 30 Tage vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises
- 29 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 65 % des Reisepreises
- 14 bis 7 Tage vor Reisebeginn: 80 % des Reisepreises
- 6 bis 2 Tage vor Reisebeginn: 90 % des Reisepreises
- Ab 1 Tag vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt: 95 % des Reisepreises
Im Einzelfall können niedrigere Stornogebühren anfallen, wenn der entstandene Schaden geringer ist. Dem Reisenden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
5.3 Rücktritt aus besonderen Gründen
Ist die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt oder unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe erheblich beeinträchtigt, können sowohl der Reisende als auch Rheinweg den Vertrag vor Reisebeginn kündigen. In diesem Fall erhält der Reisende eine vollständige Erstattung der geleisteten Zahlungen, ohne dass Stornogebühren anfallen.
5.4 Reiserücktrittsversicherung
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer Reisekrankenversicherung. Auf Wunsch können wir Ihnen entsprechende Versicherungsangebote unserer Partnerversicherungen unterbreiten.
§ 6 Umbuchungen
6.1 Umbuchungsrecht
Der Reisende kann nach Abschluss des Reisevertrages eine Änderung des Reisetermins, des Reiseziels, des Ausgangsortes, der Unterkunft oder der Personenzahl verlangen. Die Vornahme solcher Änderungen erfolgt nach Maßgabe der Verfügbarkeit und kann eine Umbuchungsgebühr auslösen.
6.2 Umbuchungsgebühren
Für Umbuchungen bis 61 Tage vor Reisebeginn wird eine Umbuchungsgebühr von 75 Euro pro Person erhoben. Innerhalb von 60 Tagen vor Reisebeginn ist eine Umbuchung nur gegen Zahlung der entsprechenden Stornogebühren sowie der Buchungsgebühren für die neue Reise möglich.
6.3 Ersatzperson
Der Reisende kann bis spätestens 7 Tage vor Reisebeginn verlangen, dass anstelle seiner eine dritte Person in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Voraussetzung ist, dass die dritte Person alle Reisebedingungen erfüllt und kein Verbot zur Personenübertragung besteht. Rheinweg kann der Übertragung widersprechen, wenn die dritte Person besondere Anforderungen der Reise nicht erfüllt.
§ 7 Kündigung durch Rheinweg
7.1 Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
Ist eine Mindestanzahl von Teilnehmern ausdrücklich in der Buchungsbestätigung angegeben und wurde diese nicht erreicht, ist Rheinweg berechtigt, den Reisevertrag zu kündigen. Der Reisende erhält in diesem Fall eine vollständige Erstattung aller geleisteten Zahlungen.
7.2 Rücktritt aus anderen Gründen
Rheinweg kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn außergewöhnliche Umstände die Durchführung der Reise unmöglich machen. Die bereits geleisteten Zahlungen werden in diesem Fall vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
7.3 Kündigung wegen erheblicher Störung
Verursacht der Reisende trotz Abmahnung nachhaltig eine erhebliche Störung der Reise oder verstößt er in einer Weise gegen seine vertraglichen Pflichten, dass eine sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist, kann Rheinweg den Reisevertrag kündigen. In diesem Fall kann Rheinweg den Beförderungsrücktransport auf Kosten des Reisenden veranlassen.
§ 8 Pflichten des Reisenden
8.1 Mitwirkungspflichten
Der Reisende ist verpflichtet, alle für die Reise erforderlichen Dokumente (Personalausweis, Reisepass, Visum, Impfnachweise etc.) rechtzeitig zu beschaffen und mitzuführen. Rheinweg haftet nicht für Schäden, die aus fehlenden oder ungültigen Reisedokumenten entstehen.
8.2 Schadensminderungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, zur Vermeidung oder Minderung von Schäden beizutragen. Mängel sind unverzüglich dem Reiseleiter oder, sofern kein solcher vorhanden ist, direkt Rheinweg anzuzeigen. Wird eine Mängelanzeige schuldhaft unterlassen, kann kein Minderungsanspruch geltend gemacht werden.
8.3 Gesundheitliche Eignung
Der Reisende ist verpflichtet, Rheinweg vor Buchung über bekannte Erkrankungen, Behinderungen oder sonstige gesundheitliche Einschränkungen zu informieren, die für die Durchführung der Reise relevant sein könnten. Rheinweg kann in solchen Fällen besondere Bedingungen stellen oder die Buchung ablehnen, wenn die Sicherheit des Reisenden oder anderer Teilnehmer gefährdet wäre.
8.4 Verhaltenspflichten
Der Reisende verpflichtet sich, die Rechte und das Eigentum anderer Reisenden und der Bevölkerung des Reiselandes zu achten, die lokalen Gepflogenheiten zu respektieren und sich gemäß den Sicherheitsanweisungen von Rheinweg zu verhalten.
§ 9 Mängelanzeige und Abhilfe
9.1 Mängelanzeige
Weicht die tatsächlich erbrachte Reiseleistung vom vertraglich vereinbarten Zustand ab (Reisemangel), hat der Reisende Rheinweg die Abweichung unverzüglich anzuzeigen. Die Mängelanzeige ist an den Reiseleiter oder direkt an Rheinweg zu richten.
9.2 Abhilfe durch Rheinweg
Rheinweg ist berechtigt und verpflichtet, innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe zu leisten, wenn dies unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Mangels nicht unverhältnismäßig ist. Als Abhilfe gelten die Behebung des Mangels, der Ersatz durch eine gleichwertige Leistung oder eine angemessene Ausgleichsleistung.
9.3 Minderung
Wird ein Reisemangel nicht behoben, kann der Reisende nach Maßgabe des § 651m BGB eine angemessene Minderung des Reisepreises verlangen. Die Minderung bemisst sich nach dem Verhältnis des Wertes der Reise im vertragsgemäßen Zustand zu ihrem tatsächlichen Wert.
9.4 Kündigung wegen Mängeln
Ist die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und hat Rheinweg innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet, kann der Reisende den Reisevertrag nach Maßgabe des § 651l BGB kündigen.
§ 10 Haftung von Rheinweg
10.1 Haftungsumfang
Rheinweg haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften für eine ordnungsgemäße Erbringung der im Reisevertrag vereinbarten Reiseleistungen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Leistungen durch Rheinweg selbst oder durch Leistungsträger (Dienstleister) erbracht werden.
10.2 Haftungsbegrenzung
Die Haftung von Rheinweg für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist bei Fahrlässigkeit auf den dreifachen Reisepreis begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Rheinweg verursacht wurden.
10.3 Haftungsausschluss
Eine Haftung von Rheinweg ist ausgeschlossen, wenn
- der Mangel auf ein Verschulden des Reisenden zurückzuführen ist
- der Mangel auf unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die Rheinweg auch bei Anwendung aller erforderlichen Sorgfalt nicht hätte vorhersehen oder beheben können
- der Mangel von einem außenstehenden Dritten verursacht wurde, der weder direkt noch indirekt an der Erbringung der Reiseleistungen beteiligt ist
10.4 Internationales Recht
Soweit internationale Abkommen oder darauf beruhende Vorschriften auf die von Leistungsträgern zu erbringenden Reiseleistungen anwendbar sind, gilt für die Haftung von Rheinweg gegenüber dem Reisenden das betreffende internationale Abkommen.
§ 11 Insolvenzschutz
Rheinweg ist gemäß § 651r BGB verpflichtet, die vom Reisenden geleisteten Zahlungen durch einen Kundengeldabsicherer im Falle der Insolvenz zu sichern. Der Sicherungsschein wird dem Reisenden nach vollständiger Zahlung des Reisepreises ausgehändigt. Der Name und die Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers werden in der Buchungsbestätigung und im Sicherungsschein angegeben.
§ 12 Reisedokumente und Einreisevoraussetzungen
12.1 Reisedokumente
Rheinweg informiert den Reisenden rechtzeitig über die allgemeinen Pass- und Visumerfordernisse sowie gesundheitspolizeilichen Formalitäten für die gebuchte Reise. Der Reisende ist verantwortlich dafür, dass er alle erforderlichen Reisedokumente besitzt und diese die geforderte Gültigkeitsdauer aufweisen.
12.2 Ablehnung der Einreise
Rheinweg haftet nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass dem Reisenden die Einreise ins Reiseland oder ein Transitland verweigert wird, wenn dieser die gesetzlichen oder behördlichen Einreisevoraussetzungen nicht erfüllt.
12.3 Aktualität der Informationen
Die von Rheinweg bereitgestellten Informationen zu Einreisevoraussetzungen sind allgemeiner Natur und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Verbindliche Informationen erhalten Reisende bei den zuständigen Botschaften, Konsulaten oder offiziellen Behörden.
§ 13 Gepäck und persönliche Gegenstände
13.1 Haftung für Gepäck
Rheinweg haftet nicht für Verlust, Beschädigung oder Verzögerung von Gepäck, sofern dies nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Rheinweg oder seiner Beauftragten zurückzuführen ist. Für den Transport durch Dritte (Fluggesellschaften, Schifffahrtsunternehmen) gelten die jeweiligen Beförderungsbedingungen.
13.2 Wertgegenstände
Wertgegenstände, Geld und wichtige Dokumente sollten vom Reisenden persönlich mitgeführt oder im Hotelzimmersafe gesichert werden. Rheinweg übernimmt keine Haftung für den Verlust von Wertgegenständen.
§ 14 Reklamationen und Beschwerden
14.1 Reklamationsverfahren
Reklamationen wegen Reisemängeln sind zunächst vor Ort beim Reiseleiter oder gegenüber dem Leistungsträger geltend zu machen. Wird dort keine Abhilfe erreicht, ist die Reklamation unverzüglich an Rheinweg weiterzuleiten. Nach Rückkehr können Reklamationen innerhalb von zwei Jahren nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende geltend gemacht werden.
14.2 Alternative Streitbeilegung
Rheinweg ist Mitglied im Deutschen ReiseVerband (DRV) und zur Teilnahme an Schlichtungsverfahren bereit. Sofern eine einvernehmliche Lösung nicht gefunden wird, können Reisende den Schlichtungsausschuss Reise des DRV in Anspruch nehmen oder die Online-Streitbeilegungsplattform der EU unter ec.europa.eu/consumers/odr nutzen.
§ 15 Versicherungen
15.1 Empfohlene Versicherungen
Rheinweg empfehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, einer Reisekrankenversicherung (inkl. Rücktransport) sowie einer Reisehaftpflichtversicherung. Wir können Ihnen entsprechende Versicherungsangebote unterbreiten.
15.2 Keine Pflicht zum Versicherungsabschluss
Rheinweg verpflichtet Reisende nicht zum Abschluss von Versicherungen. Die Entscheidung liegt beim Reisenden. Bei Nichterwerb einer entsprechenden Versicherung trägt der Reisende das entsprechende Risiko selbst.
§ 16 Datenschutz
Rheinweg verarbeitet personenbezogene Daten der Reisenden zum Zweck der Reiseorganisation und -durchführung. Einzelheiten hierzu sind der Datenschutzrichtlinie von Rheinweg zu entnehmen, die unter rheinweg.de/privacy-policy.html abrufbar ist. Die Weitergabe von Daten an Leistungsträger erfolgt nur, soweit dies für die Erbringung der gebuchten Reiseleistungen erforderlich ist.
§ 17 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
17.1 Anwendbares Recht
Für den Reisevertrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt auch für Streitigkeiten aus vorvertraglichen Beziehungen. Die Anwendbarkeit zwingender Schutzvorschriften des gewöhnlichen Aufenthaltsstaates des Reisenden bleibt hiervon unberührt.
17.2 Gerichtsstand
Für Klagen gegen Rheinweg ist der Gerichtsstand Berlin. Für Klagen von Rheinweg gegen Reisende ist das für den Wohnsitz des Reisenden zuständige Gericht maßgeblich, soweit nicht ein allgemeiner Gerichtsstand am Sitz von Rheinweg begründet ist.
§ 18 Sonstiges
18.1 Schriftformerfordernis
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
18.2 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
18.3 Sprache
Diese AGB wurden in deutscher Sprache verfasst. Im Falle von Übersetzungen ist die deutsche Version maßgeblich.
§ 19 Kontakt und Impressum
Rheinweg GmbH
Friedrichstraße 48
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: +49 30 4892 7163
E-Mail: [email protected]
Geschäftsführer: Markus Hartmann
Handelsregister: HRB 123456 B, Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
USt-IdNr.: DE 123456789
Mitglied im Deutschen ReiseVerband (DRV) e.V.
Diese AGB wurden zuletzt am 1. Januar 2025 aktualisiert.